Abfindungs-Rechner 2026
Was bleibt nach Steuern? Und was hat sich seit der Reform 2025 geändert? Berechne deinen tatsächlichen Netto-Betrag — und sieh, warum du seit 2025 sofort weniger bekommst (und wann du den Rest zurückholst).
Wichtig: Reform seit 01.01.2025
Das Wachstumschancengesetz hat die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug abgeschafft. Dein Arbeitgeber zieht jetzt die volle Lohnsteuer ab — die Steuerersparnis bekommst du erst über die Steuererklärung im Folgejahr zurück. Die Regelung selbst (§34 EStG) gilt weiter — du musst sie nur selbst beantragen.
Hauptergebnis
Endgültiger Netto-Betrag nach Steuererklärung mit Fünftelregelung.
Brutto
80.000 €
Netto (endgültig)
48.522 €
effektiver Steuersatz auf Abfindung: 36,7 %
- ESt ohne Fünftelregelung (theoretisch)
- 42.004 €
- ESt mit Fünftelregelung
- 38.698 €
- Ersparnis durch §34 EStG
- 3.306 €
- Lohnsteuer auf Abfindung (Anteil)
- 29.350 €
- Solidaritätszuschlag auf Abfindung
- 2.128 €
- Kirchensteuer auf Abfindung
- 0 €
- Sozialabgaben
- 0 €
Schätzung auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts.
Reform-Vergleich 2024 vs. 2025
Endgültiger Netto-Betrag bleibt gleich — Zeitpunkt der Auszahlung unterscheidet sich.
Bis 2024
Arbeitgeber wendet Fünftelregelung sofort an
- Abfindung brutto
- 80.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 31.478 €
- Sofortige Auszahlung
- 48.522 €
- Spätere Erstattung
- 0 €
- Wann hast du das Geld?
- SOFORT
Seit 2025
Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab — du beantragst Erstattung
- Abfindung brutto
- 80.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 34.966 €
- Sofortige Auszahlung
- 45.034 €
- Spätere Erstattung
- 3.488 €
- Wann hast du das Geld?
- in ~12 Monaten
Liquiditätslücke 2025
3.488 €
fehlen sofort, kommen später als Erstattung zurück
Zeitfenster bis Erstattung
ca. 12 Monate
ab Auszahlung bis ESt-Bescheid
Liquiditätsverlauf nach der Auszahlung
Verfügbares Geld aus der Abfindung im Zeitverlauf — die Differenz ist die Liquiditätslücke seit der 2025-Reform.
Endgültig hast du in beiden Szenarien gleich viel Netto. Der Unterschied liegt nur in der Verzögerung von ca. 12 Monaten bis zur Erstattung durch das Finanzamt.
Voraussetzungen erfüllt
Fünftelregelung anwendbar
- Außerordentliche Einkünfte (Abfindung gehört dazu)
- Zusammenballung in einem Jahr
- Auflösung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst
- Entschädigung im Sinne §24 Nr. 1 EStG
- Antrag in Anlage N Zeilen 18-20 (ab 2025 Pflicht)(musst du selbst in der Steuererklärung machen)
So beantragst du die Fünftelregelung in der Steuererklärung
Konkrete Werte für deine Anlage N (basierend auf deinen Eingaben).
ESt 1 A — Anlage N
Datenquelle: Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers — die Sondersummen sind separat ausgewiesen.
Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten (mit/ohne Fünftelregelung) und wendet die für dich günstigere an. Eine zusätzliche Erklärung musst du nicht beifügen.
Frist: Pflichtveranlagung jeweils bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Optimierungs-Hinweise
Konkrete Ansätze auf Basis deiner Eingaben.
- Bei deinem hohen Jahres-Brutto bringt die Fünftelregelung relativ wenig — ggf. Auszahlung in Folgejahr verschieben prüfen.
Steuersoftware-Vergleich 2026
Neutrale Übersicht — keine Empfehlung, keine Affiliate-Links.
| Software | Preis 2026 | Fünftelregelung | Plattform | Bemerkung |
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| Wiso Steuer | ca. 36 € | iOS / Android | Marktführer, durchgängige Hilfe-Texte | |
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Hinweis: Für Abfindungen mit Fünftelregelung sind alle aufgeführten Programme geeignet. ELSTER (kostenlos) funktioniert auch — aber ohne Hilfe-Texte.
Alternative: Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag ca. 150-300 €/Jahr).
Transparenz: Wir empfehlen keine Software persönlich. Diese Tabelle ist eine neutrale Übersicht zur Eigenrecherche. Wir erhalten keine Provisionen von Software-Anbietern.
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Hinweis: Sensible Lebenslage
Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe — keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (Abfindungen ≥ 100.000 €, Selbstständigkeits-Übergang, internationale Sachverhalte) sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Berechnung folgt §32a EStG (Tarif), §34 EStG (Tarifermäßigung) und §39b Abs. 3 EStG i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024. Alle Werte sind Näherungen; maßgeblich ist der amtliche BMF-Programmablaufplan und der finale Steuerbescheid des Finanzamts.