Abfindungs-Rechner 2026

Was bleibt nach Steuern? Und was hat sich seit der Reform 2025 geändert? Berechne deinen tatsächlichen Netto-Betrag — und sieh, warum du seit 2025 sofort weniger bekommst (und wann du den Rest zurückholst).

Wichtig: Reform seit 01.01.2025

Das Wachstumschancengesetz hat die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug abgeschafft. Dein Arbeitgeber zieht jetzt die volle Lohnsteuer ab — die Steuerersparnis bekommst du erst über die Steuererklärung im Folgejahr zurück. Die Regelung selbst (§34 EStG) gilt weiter — du musst sie nur selbst beantragen.

→ Komplette Reform-Erklärung

Hauptergebnis

Endgültiger Netto-Betrag nach Steuererklärung mit Fünftelregelung.

Brutto

80.000 €

Netto (endgültig)

48.522 €

effektiver Steuersatz auf Abfindung: 36,7 %

ESt ohne Fünftelregelung (theoretisch)
42.004 €
ESt mit Fünftelregelung
38.698 €
Ersparnis durch §34 EStG
3.306 €
Lohnsteuer auf Abfindung (Anteil)
29.350 €
Solidaritätszuschlag auf Abfindung
2.128 €
Kirchensteuer auf Abfindung
0 €
Sozialabgaben
0 €

Schätzung auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts.

Reform-Vergleich 2024 vs. 2025

Endgültiger Netto-Betrag bleibt gleich — Zeitpunkt der Auszahlung unterscheidet sich.

Bis 2024

Arbeitgeber wendet Fünftelregelung sofort an

Abfindung brutto
80.000 €
Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
31.478 €
Sofortige Auszahlung
48.522 €
Spätere Erstattung
0 €
Wann hast du das Geld?
SOFORT

Seit 2025

Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab — du beantragst Erstattung

Abfindung brutto
80.000 €
Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
34.966 €
Sofortige Auszahlung
45.034 €
Spätere Erstattung
3.488 €
Wann hast du das Geld?
in ~12 Monaten

Liquiditätslücke 2025

3.488 €

fehlen sofort, kommen später als Erstattung zurück

Zeitfenster bis Erstattung

ca. 12 Monate

ab Auszahlung bis ESt-Bescheid

Liquiditätsverlauf nach der Auszahlung

Verfügbares Geld aus der Abfindung im Zeitverlauf — die Differenz ist die Liquiditätslücke seit der 2025-Reform.

Endgültig hast du in beiden Szenarien gleich viel Netto. Der Unterschied liegt nur in der Verzögerung von ca. 12 Monaten bis zur Erstattung durch das Finanzamt.

Voraussetzungen erfüllt

Fünftelregelung anwendbar

  • Außerordentliche Einkünfte (Abfindung gehört dazu)
  • Zusammenballung in einem Jahr
  • Auflösung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst
  • Entschädigung im Sinne §24 Nr. 1 EStG
  • Antrag in Anlage N Zeilen 18-20 (ab 2025 Pflicht)(musst du selbst in der Steuererklärung machen)

So beantragst du die Fünftelregelung in der Steuererklärung

Konkrete Werte für deine Anlage N (basierend auf deinen Eingaben).

ESt 1 A — Anlage N

Zeile 18Abfindungssumme (brutto)80.000 €
Zeile 19Abgezogene Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag31.478 €
Zeile 20Abgezogene Kirchensteuer0 €

Datenquelle: Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers — die Sondersummen sind separat ausgewiesen.

Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten (mit/ohne Fünftelregelung) und wendet die für dich günstigere an. Eine zusätzliche Erklärung musst du nicht beifügen.

Frist: Pflichtveranlagung jeweils bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).

Optimierungs-Hinweise

Konkrete Ansätze auf Basis deiner Eingaben.

  • Bei deinem hohen Jahres-Brutto bringt die Fünftelregelung relativ wenig — ggf. Auszahlung in Folgejahr verschieben prüfen.

Steuersoftware-Vergleich 2026

Neutrale Übersicht — keine Empfehlung, keine Affiliate-Links.

SoftwarePreis 2026FünftelregelungPlattformBemerkung
Wiso Steuerca. 36 €iOS / AndroidMarktführer, durchgängige Hilfe-Texte
Steuersparerklärungca. 30 €nur PCKlassisch, ausführlich
Tax 2026ca. 25 €WindowsBuhl-Verlag
Check24 Steuerkostenlos (einfache Fälle)iOS / AndroidLimitierte Cases — bei komplexen Abfindungen Premium nötig
Smartsteuerca. 30 €BrowserCloud-basiert
Lohnsteuer kompaktca. 30 €BrowserBewährt, browserbasiert
ELSTERkostenlosBrowser / PCAmtlich, ohne Hilfetexte

Hinweis: Für Abfindungen mit Fünftelregelung sind alle aufgeführten Programme geeignet. ELSTER (kostenlos) funktioniert auch — aber ohne Hilfe-Texte.

Alternative: Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag ca. 150-300 €/Jahr).

Transparenz: Wir empfehlen keine Software persönlich. Diese Tabelle ist eine neutrale Übersicht zur Eigenrecherche. Wir erhalten keine Provisionen von Software-Anbietern.

Mehr Hintergrund-Inhalte

Tiefere Erklärungen zu spezifischen Themen rund um Abfindung, Fünftelregelung und Steuerrecht.

Hinweis: Sensible Lebenslage

Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe — keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (Abfindungen ≥ 100.000 €, Selbstständigkeits-Übergang, internationale Sachverhalte) sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Berechnung folgt §32a EStG (Tarif), §34 EStG (Tarifermäßigung) und §39b Abs. 3 EStG i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024. Alle Werte sind Näherungen; maßgeblich ist der amtliche BMF-Programmablaufplan und der finale Steuerbescheid des Finanzamts.