Die Konstellation
Häufiges Szenario: 60+, 35+ Berufsjahre, Sozialplan oder Aufhebungsvertrag mit Abfindung, kurz vor oder im Übergang zur Rente mit 63 (für besonders langjährig Versicherte). Wer hier strategisch plant, kann mehrere Tausend Euro Steuern sparen.
Strategie 1: Auszahlung in das Renten-Jahr verschieben
Im letzten Arbeitsjahr verdienst du noch volles Brutto. Im Renten- Eintritts-Jahr fließt nur ein Teil-Brutto + erste Renten-Auszahlung. Damit ist der zvE deutlich niedriger — und die Fünftelregelung wirkt deutlich stärker.
Beispiel: 100.000 € Abfindung im Jahr 2026 vs. 2027.
- 2026 (volles Brutto 70.000 €): Ersparnis durch Fünftelregelung ca. 8.000-10.000 €.
- 2027 (Renten-Eintritt, zvE ca. 30.000 €): Ersparnis ca. 14.000-18.000 €.
Rechner — 100.000 € Abfindung im Renten-Eintritts-Jahr
Niedrigeres reguläres Einkommen → bessere Fünftelregelungs-Wirkung
Hauptergebnis
Endgültiger Netto-Betrag nach Steuererklärung mit Fünftelregelung.
Brutto
100.000 €
Netto (endgültig)
69.545 €
effektiver Steuersatz auf Abfindung: 29,1 %
- ESt ohne Fünftelregelung (theoretisch)
- 40.368 €
- ESt mit Fünftelregelung
- 31.333 €
- Ersparnis durch §34 EStG
- 9.035 €
- Lohnsteuer auf Abfindung (Anteil)
- 29.100 €
- Solidaritätszuschlag auf Abfindung
- 1.355 €
- Kirchensteuer auf Abfindung
- 0 €
- Sozialabgaben
- 0 €
Schätzung auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts.
Reform-Vergleich 2024 vs. 2025
Endgültiger Netto-Betrag bleibt gleich — Zeitpunkt der Auszahlung unterscheidet sich.
Bis 2024
Arbeitgeber wendet Fünftelregelung sofort an
- Abfindung brutto
- 100.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 30.455 €
- Sofortige Auszahlung
- 69.545 €
- Spätere Erstattung
- 0 €
- Wann hast du das Geld?
- SOFORT
Seit 2025
Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab — du beantragst Erstattung
- Abfindung brutto
- 100.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 40.355 €
- Sofortige Auszahlung
- 59.645 €
- Spätere Erstattung
- 9.901 €
- Wann hast du das Geld?
- in ~12 Monaten
Liquiditätslücke 2025
9.900 €
fehlen sofort, kommen später als Erstattung zurück
Zeitfenster bis Erstattung
ca. 12 Monate
ab Auszahlung bis ESt-Bescheid
Liquiditätsverlauf nach der Auszahlung
Verfügbares Geld aus der Abfindung im Zeitverlauf — die Differenz ist die Liquiditätslücke seit der 2025-Reform.
Endgültig hast du in beiden Szenarien gleich viel Netto. Der Unterschied liegt nur in der Verzögerung von ca. 12 Monaten bis zur Erstattung durch das Finanzamt.
Voraussetzungen erfüllt
Fünftelregelung anwendbar
- Außerordentliche Einkünfte (Abfindung gehört dazu)
- Zusammenballung in einem Jahr
- Auflösung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst
- Entschädigung im Sinne §24 Nr. 1 EStG
- Antrag in Anlage N Zeilen 18-20 (ab 2025 Pflicht)(musst du selbst in der Steuererklärung machen)
So beantragst du die Fünftelregelung in der Steuererklärung
Konkrete Werte für deine Anlage N (basierend auf deinen Eingaben).
ESt 1 A — Anlage N
Datenquelle: Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers — die Sondersummen sind separat ausgewiesen.
Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten (mit/ohne Fünftelregelung) und wendet die für dich günstigere an. Eine zusätzliche Erklärung musst du nicht beifügen.
Frist: Pflichtveranlagung jeweils bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Optimierungs-Hinweise
Konkrete Ansätze auf Basis deiner Eingaben.
- Bei Abfindungen ab 100.000 € lohnt eine individuelle Steuerberatung — mögliche Strategien: Auszahlung verschieben, Altersvorsoge-Einzahlung, IAB bei Selbstständigkeits-Plänen.
Strategie 2: Auszahlung im letzten Arbeitsjahr (wenn Verschiebung nicht möglich)
Falls der Vertrag eine Verschiebung nicht zulässt, kann eine vorzeitige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (zur Vermeidung des Rentenabschlags bei Rente mit 63) den zvE im Abfindungsjahr senken. Bis zu ca. 27.000 € pro Jahr (2026) sind als Sonderausgaben absetzbar.
Hinzuverdienst-Grenzen ab 2023
Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienst-Grenzen mehr — du kannst nebenbei beliebig verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das ist für die Abfindungs-Strategie wichtig: Eine Auszahlung im Renten-Jahr ist heute deutlich weniger riskant als früher.
Krankenversicherung im Renten-Eintritt
- KVdR (Krankenversicherung der Rentner): Wer 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, fällt in die KVdR — KV-Beitrag nur auf die Rente, nicht auf die Abfindung.
- Freiwillig versichert: KV-Beiträge auch auf andere Einkünfte — inkl. Abfindung (gedeckelt durch BBG).
Praxis-Tipp
Vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags mit einem Steuerberater UND einem Rentenberater sprechen. Die Kombination aus optimalem Renten- Eintritt, Abfindungs-Auszahlung und KV-Status bringt häufig 5-15 % mehr Netto über die kommenden Jahre.