Was sich ändert vs. was bleibt
| Aspekt | Bis 31.12.2024 | Ab 01.01.2025 |
|---|---|---|
| Anwendung | Arbeitgeber im Lohnsteuer-Abzug | Arbeitnehmer in Steuererklärung |
| Sofortiger Lohnsteuer-Abzug | Bereits ermäßigt | Voller Tarif |
| Antrag erforderlich | Nein (automatisch) | Ja (Anlage N) |
| Liquiditätslücke | Keine | 12-18 Monate |
| Tarifermäßigung §34 EStG | Bleibt bestehen | Bleibt bestehen |
Konkrete Auswirkung an Beispielen
Die Liquiditätswirkung hängt direkt von der Höhe der Abfindung und vom regulären Jahres-Brutto ab. Beispielhaft:
- 50.000 € Abfindung + 50.000 € Brutto: Liquiditätslücke ca. 2.500-3.500 €.
- 100.000 € Abfindung + 60.000 € Brutto: Liquiditätslücke ca. 3.500-5.000 €.
- 200.000 € Abfindung + 80.000 € Brutto: Liquiditätslücke fällt deutlich kleiner aus, weil der Spitzensteuersatz schon greift.
Berechne deine eigene Liquiditätslücke
Standard-Beispiel: 80.000 € Abfindung + 60.000 € Jahres-Brutto
Hauptergebnis
Endgültiger Netto-Betrag nach Steuererklärung mit Fünftelregelung.
Brutto
80.000 €
Netto (endgültig)
48.522 €
effektiver Steuersatz auf Abfindung: 36,7 %
- ESt ohne Fünftelregelung (theoretisch)
- 42.004 €
- ESt mit Fünftelregelung
- 38.698 €
- Ersparnis durch §34 EStG
- 3.306 €
- Lohnsteuer auf Abfindung (Anteil)
- 29.350 €
- Solidaritätszuschlag auf Abfindung
- 2.128 €
- Kirchensteuer auf Abfindung
- 0 €
- Sozialabgaben
- 0 €
Schätzung auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts.
Reform-Vergleich 2024 vs. 2025
Endgültiger Netto-Betrag bleibt gleich — Zeitpunkt der Auszahlung unterscheidet sich.
Bis 2024
Arbeitgeber wendet Fünftelregelung sofort an
- Abfindung brutto
- 80.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 31.478 €
- Sofortige Auszahlung
- 48.522 €
- Spätere Erstattung
- 0 €
- Wann hast du das Geld?
- SOFORT
Seit 2025
Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab — du beantragst Erstattung
- Abfindung brutto
- 80.000 €
- Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
- 34.966 €
- Sofortige Auszahlung
- 45.034 €
- Spätere Erstattung
- 3.488 €
- Wann hast du das Geld?
- in ~12 Monaten
Liquiditätslücke 2025
3.488 €
fehlen sofort, kommen später als Erstattung zurück
Zeitfenster bis Erstattung
ca. 12 Monate
ab Auszahlung bis ESt-Bescheid
Liquiditätsverlauf nach der Auszahlung
Verfügbares Geld aus der Abfindung im Zeitverlauf — die Differenz ist die Liquiditätslücke seit der 2025-Reform.
Endgültig hast du in beiden Szenarien gleich viel Netto. Der Unterschied liegt nur in der Verzögerung von ca. 12 Monaten bis zur Erstattung durch das Finanzamt.
Voraussetzungen erfüllt
Fünftelregelung anwendbar
- Außerordentliche Einkünfte (Abfindung gehört dazu)
- Zusammenballung in einem Jahr
- Auflösung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst
- Entschädigung im Sinne §24 Nr. 1 EStG
- Antrag in Anlage N Zeilen 18-20 (ab 2025 Pflicht)(musst du selbst in der Steuererklärung machen)
So beantragst du die Fünftelregelung in der Steuererklärung
Konkrete Werte für deine Anlage N (basierend auf deinen Eingaben).
ESt 1 A — Anlage N
Datenquelle: Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers — die Sondersummen sind separat ausgewiesen.
Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten (mit/ohne Fünftelregelung) und wendet die für dich günstigere an. Eine zusätzliche Erklärung musst du nicht beifügen.
Frist: Pflichtveranlagung jeweils bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Optimierungs-Hinweise
Konkrete Ansätze auf Basis deiner Eingaben.
- Bei deinem hohen Jahres-Brutto bringt die Fünftelregelung relativ wenig — ggf. Auszahlung in Folgejahr verschieben prüfen.
Hintergrund: Warum hat der Gesetzgeber das geändert?
Die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug verlangte vom Arbeitgeber komplexe Voraussetzungs- und Berechnungs-Prüfungen. Das Bundesfinanzministerium argumentierte mit Bürokratieabbau. Die Entlastung trifft also primär die Arbeitgeberseite. Für Arbeitnehmer entsteht dafür eine Liquiditäts- und Antragslast, die vorher nicht existierte.
Antrag stellen: kurz und knapp
- Werte aus Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N Zeilen 18-20 übertragen.
- Steuererklärung wie gewohnt einreichen (ELSTER, Software, Berater).
- Finanzamt prüft automatisch: Günstigerprüfung zwischen Tarifermäßigung und regulärem Tarif.
- Bescheid in 4-12 Wochen — Erstattung folgt.
Quellen
- §34 Abs. 1, 2 EStG (Tarifermäßigung außerordentliche Einkünfte)
- §39b Abs. 3 EStG i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024
- BGBl 2024 I Nr. 108 (Wachstumschancengesetz)
- §24 Nr. 1 EStG (Entschädigung)