Fünftelregelung 2025: Was wirklich abgeschafft wurde (und was bleibt)

Konkurrenz schreibt 'Fünftelregelung abgeschafft' — das stimmt nicht. Hier erfährst du, was das Wachstumschancengesetz 2024 tatsächlich geändert hat und welche Liquiditätswirkung das hat.

Reform seit 01.01.2025: Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab. Die Fünftelregelung muss in der Steuererklärung beantragt werden — Details.

01.01.2025

Stichtag der Reform

§34 EStG bleibt

Tarifermäßigung weiter aktiv

§39b Abs. 3 EStG

Lohnsteuer-Abzug-Anwendung weg

Was sich ändert vs. was bleibt

AspektBis 31.12.2024Ab 01.01.2025
AnwendungArbeitgeber im Lohnsteuer-AbzugArbeitnehmer in Steuererklärung
Sofortiger Lohnsteuer-AbzugBereits ermäßigtVoller Tarif
Antrag erforderlichNein (automatisch)Ja (Anlage N)
LiquiditätslückeKeine12-18 Monate
Tarifermäßigung §34 EStGBleibt bestehenBleibt bestehen

Konkrete Auswirkung an Beispielen

Die Liquiditätswirkung hängt direkt von der Höhe der Abfindung und vom regulären Jahres-Brutto ab. Beispielhaft:

  • 50.000 € Abfindung + 50.000 € Brutto: Liquiditätslücke ca. 2.500-3.500 €.
  • 100.000 € Abfindung + 60.000 € Brutto: Liquiditätslücke ca. 3.500-5.000 €.
  • 200.000 € Abfindung + 80.000 € Brutto: Liquiditätslücke fällt deutlich kleiner aus, weil der Spitzensteuersatz schon greift.

Berechne deine eigene Liquiditätslücke

Standard-Beispiel: 80.000 € Abfindung + 60.000 € Jahres-Brutto

Hauptergebnis

Endgültiger Netto-Betrag nach Steuererklärung mit Fünftelregelung.

Brutto

80.000 €

Netto (endgültig)

48.522 €

effektiver Steuersatz auf Abfindung: 36,7 %

ESt ohne Fünftelregelung (theoretisch)
42.004 €
ESt mit Fünftelregelung
38.698 €
Ersparnis durch §34 EStG
3.306 €
Lohnsteuer auf Abfindung (Anteil)
29.350 €
Solidaritätszuschlag auf Abfindung
2.128 €
Kirchensteuer auf Abfindung
0 €
Sozialabgaben
0 €

Schätzung auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts.

Reform-Vergleich 2024 vs. 2025

Endgültiger Netto-Betrag bleibt gleich — Zeitpunkt der Auszahlung unterscheidet sich.

Bis 2024

Arbeitgeber wendet Fünftelregelung sofort an

Abfindung brutto
80.000 €
Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
31.478 €
Sofortige Auszahlung
48.522 €
Spätere Erstattung
0 €
Wann hast du das Geld?
SOFORT

Seit 2025

Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab — du beantragst Erstattung

Abfindung brutto
80.000 €
Sofortiger Lohnsteuer-Abzug
34.966 €
Sofortige Auszahlung
45.034 €
Spätere Erstattung
3.488 €
Wann hast du das Geld?
in ~12 Monaten

Liquiditätslücke 2025

3.488 €

fehlen sofort, kommen später als Erstattung zurück

Zeitfenster bis Erstattung

ca. 12 Monate

ab Auszahlung bis ESt-Bescheid

Liquiditätsverlauf nach der Auszahlung

Verfügbares Geld aus der Abfindung im Zeitverlauf — die Differenz ist die Liquiditätslücke seit der 2025-Reform.

Endgültig hast du in beiden Szenarien gleich viel Netto. Der Unterschied liegt nur in der Verzögerung von ca. 12 Monaten bis zur Erstattung durch das Finanzamt.

Voraussetzungen erfüllt

Fünftelregelung anwendbar

  • Außerordentliche Einkünfte (Abfindung gehört dazu)
  • Zusammenballung in einem Jahr
  • Auflösung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst
  • Entschädigung im Sinne §24 Nr. 1 EStG
  • Antrag in Anlage N Zeilen 18-20 (ab 2025 Pflicht)(musst du selbst in der Steuererklärung machen)

So beantragst du die Fünftelregelung in der Steuererklärung

Konkrete Werte für deine Anlage N (basierend auf deinen Eingaben).

ESt 1 A — Anlage N

Zeile 18Abfindungssumme (brutto)80.000 €
Zeile 19Abgezogene Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag31.478 €
Zeile 20Abgezogene Kirchensteuer0 €

Datenquelle: Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers — die Sondersummen sind separat ausgewiesen.

Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten (mit/ohne Fünftelregelung) und wendet die für dich günstigere an. Eine zusätzliche Erklärung musst du nicht beifügen.

Frist: Pflichtveranlagung jeweils bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).

Optimierungs-Hinweise

Konkrete Ansätze auf Basis deiner Eingaben.

  • Bei deinem hohen Jahres-Brutto bringt die Fünftelregelung relativ wenig — ggf. Auszahlung in Folgejahr verschieben prüfen.

Hintergrund: Warum hat der Gesetzgeber das geändert?

Die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug verlangte vom Arbeitgeber komplexe Voraussetzungs- und Berechnungs-Prüfungen. Das Bundesfinanzministerium argumentierte mit Bürokratieabbau. Die Entlastung trifft also primär die Arbeitgeberseite. Für Arbeitnehmer entsteht dafür eine Liquiditäts- und Antragslast, die vorher nicht existierte.

Antrag stellen: kurz und knapp

  1. Werte aus Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N Zeilen 18-20 übertragen.
  2. Steuererklärung wie gewohnt einreichen (ELSTER, Software, Berater).
  3. Finanzamt prüft automatisch: Günstigerprüfung zwischen Tarifermäßigung und regulärem Tarif.
  4. Bescheid in 4-12 Wochen — Erstattung folgt.

Quellen

  • §34 Abs. 1, 2 EStG (Tarifermäßigung außerordentliche Einkünfte)
  • §39b Abs. 3 EStG i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024
  • BGBl 2024 I Nr. 108 (Wachstumschancengesetz)
  • §24 Nr. 1 EStG (Entschädigung)

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Schätzungen auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts. Keine Steuerberatung.