Fünftelregelung beantragen: Anlage N Schritt für Schritt

Seit 2025 musst du die Fünftelregelung selbst in der Steuererklärung beantragen. So füllst du Anlage N korrekt aus — mit den richtigen Werten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Reform seit 01.01.2025: Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab. Die Fünftelregelung muss in der Steuererklärung beantragt werden — Details.

Anlage N

Formular

Zeilen 18-20

Eintragungsbereich

4 Jahre

Rückwirkende Antragsfrist

Schritt 1: Lohnsteuerbescheinigung sichten

Auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers werden Sondersummen wie Abfindungen separat ausgewiesen. Du brauchst:

  • Brutto-Abfindung (Sondersumme)
  • Einbehaltene Lohnsteuer auf Sonderzahlungen
  • Solidaritätszuschlag auf Sonderzahlungen
  • Kirchensteuer auf Sonderzahlungen (falls Mitglied)

Schritt 2: Anlage N öffnen

In ELSTER, einer Steuersoftware oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein — überall heißt das Formular gleich: Anlage N zur Einkommensteuer-Erklärung (ESt 1 A).

Schritt 3: Zeilen 18-20 ausfüllen

  • Zeile 18: Brutto-Abfindung als „Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.d. §24 Nr. 1 EStG"
  • Zeile 19: Einbehaltene Lohnsteuer + Soli auf diese Sondersumme
  • Zeile 20: Einbehaltene Kirchensteuer auf die Sondersumme

Schritt 4: Steuererklärung einreichen

Reiche die Steuererklärung über ELSTER, eine Software oder per Berater ein. Das Finanzamt prüft automatisch die Voraussetzungen für §34 EStG und führt eine Günstigerprüfung durch — du bekommst zwingend die für dich beste Variante.

Schritt 5: Bescheid abwarten

Bearbeitungszeit beim Finanzamt: 4-12 Wochen, in komplexen Fällen länger. Bei Fragen wendet sich das Finanzamt schriftlich an dich (Erläuterungs-Aufforderung).

Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest

  • Falsche Zeile: Die Brutto-Abfindung gehört NICHT in die regulären Lohn-Zeilen, sondern in Zeile 18.
  • Doppelt erfassen: Wenn der Arbeitgeber bereits den gesamten Brutto-Lohn inkl. Abfindung in der „regulären" Zeile ausweist, muss die Sondersumme dort wieder abgezogen werden.
  • Voraussetzungen ignorieren: Wenn die Auflösung vom Arbeitnehmer kam, kann das Finanzamt die Tarifermäßigung verweigern. Vorab prüfen.

Frist: 4 Jahre rückwirkend möglich

Antragsveranlagung mit Anlage N ist rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich. Eine Abfindung aus 2022 kann also noch bis 31.12.2026 in einer nachträglichen Steuererklärung geltend gemacht werden — mit der Tarifermäßigung nach §34 EStG.

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Schätzungen auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts. Keine Steuerberatung.