Schritt 1: Lohnsteuerbescheinigung sichten
Auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers werden Sondersummen wie Abfindungen separat ausgewiesen. Du brauchst:
- Brutto-Abfindung (Sondersumme)
- Einbehaltene Lohnsteuer auf Sonderzahlungen
- Solidaritätszuschlag auf Sonderzahlungen
- Kirchensteuer auf Sonderzahlungen (falls Mitglied)
Schritt 2: Anlage N öffnen
In ELSTER, einer Steuersoftware oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein — überall heißt das Formular gleich: Anlage N zur Einkommensteuer-Erklärung (ESt 1 A).
Schritt 3: Zeilen 18-20 ausfüllen
- Zeile 18: Brutto-Abfindung als „Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.d. §24 Nr. 1 EStG"
- Zeile 19: Einbehaltene Lohnsteuer + Soli auf diese Sondersumme
- Zeile 20: Einbehaltene Kirchensteuer auf die Sondersumme
Schritt 4: Steuererklärung einreichen
Reiche die Steuererklärung über ELSTER, eine Software oder per Berater ein. Das Finanzamt prüft automatisch die Voraussetzungen für §34 EStG und führt eine Günstigerprüfung durch — du bekommst zwingend die für dich beste Variante.
Schritt 5: Bescheid abwarten
Bearbeitungszeit beim Finanzamt: 4-12 Wochen, in komplexen Fällen länger. Bei Fragen wendet sich das Finanzamt schriftlich an dich (Erläuterungs-Aufforderung).
Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest
- Falsche Zeile: Die Brutto-Abfindung gehört NICHT in die regulären Lohn-Zeilen, sondern in Zeile 18.
- Doppelt erfassen: Wenn der Arbeitgeber bereits den gesamten Brutto-Lohn inkl. Abfindung in der „regulären" Zeile ausweist, muss die Sondersumme dort wieder abgezogen werden.
- Voraussetzungen ignorieren: Wenn die Auflösung vom Arbeitnehmer kam, kann das Finanzamt die Tarifermäßigung verweigern. Vorab prüfen.
Frist: 4 Jahre rückwirkend möglich
Antragsveranlagung mit Anlage N ist rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich. Eine Abfindung aus 2022 kann also noch bis 31.12.2026 in einer nachträglichen Steuererklärung geltend gemacht werden — mit der Tarifermäßigung nach §34 EStG.