Schritt 1: Unterlagen sammeln
- Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (mit separat ausgewiesener Abfindung)
- Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschreiben (für Voraussetzungs-Nachweis)
- Belege über zusätzliche Einkünfte im Abfindungsjahr (z.B. Zinsen, Vermietung, neue Stelle)
- Belege Werbungskosten/Sonderausgaben: Bewerbungskosten, Umzug, Anwaltskosten für Aufhebungsvertrag-Prüfung
- Steuersoftware oder ELSTER-Zugang
Schritt 2: Welche Anlagen brauchst du?
- Hauptvordruck: Persönliche Daten, Bankverbindung (für Erstattung)
- Anlage N: Werbungskosten + Abfindungs-Sondersummen (Zeilen 18-20)
- Anlage Vorsorgeaufwand: Alle Versicherungs-Beiträge
- Anlage Sonderausgaben: Spenden, Kirchensteuer- Bescheinigung
- Anlage AV: Bei Riester/Rürup-Beiträgen
- Anlage R: Bei beginnender Rentenzahlung im Jahr
Schritt 3: Werbungskosten optimieren
Im Abfindungsjahr kannst du oft hohe Werbungskosten geltend machen, die die Gesamtsteuer weiter senken:
- Bewerbungskosten (pauschal je Bewerbung 8,50 €, oder einzeln mit Belegen)
- Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug
- Anwalts- und Beratungskosten zum Aufhebungsvertrag
- Fortbildung, Coaching, Bewerbungs-Trainings
- Doppelter Haushalt bei Übergangs-Tätigkeiten
Schritt 4: Pflichtveranlagung beachten
Wer Lohnersatzleistungen über 410 € (z.B. ALG) bekommt oder mehrere Arbeitsverhältnisse hatte, ist zur Steuererklärung verpflichtet — Frist: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Schritt 5: Bearbeitungs-Tipps
- Möglichst früh abgeben: Bearbeitung ab Januar des Folgejahres möglich. Wer im Mai/Juni einreicht, wartet oft 8-12 Wochen — Januar/Februar ist meist schneller.
- Erläuterungen beifügen: Bei Sonderfällen (Eigen- kündigung mit wichtigem Grund, Zwei-Tranchen-Auszahlung) eine kurze Erklärung beifügen.
- ELSTER-Mitteilungen abrufen: Vorausgefüllte Daten (Lohnsteuerbescheinigung, Vorsorgeaufwand) reduzieren Fehler.
Schritt 6: Bescheid prüfen
Wenn der Bescheid kommt: Auf folgende Punkte achten:
- Wurde die Tarifermäßigung §34 EStG angewendet?
- Sind die Werbungskosten korrekt berücksichtigt?
- Stimmt die Erstattungs-Summe mit der Berechnung überein (Lohnsteuer-Rückerstattung etwa = Liquiditätslücke)?
Bei Abweichungen: Einspruch innerhalb 1 Monat einlegen — formlos schriftlich oder per ELSTER.
Häufige Fehler
- Abfindung in falscher Zeile (statt Zeile 18 in regulären Lohn)
- Doppel-Erfassung (sowohl in Sondersumme als auch in Brutto)
- Werbungskosten vergessen — die Pauschale (1.230 €) wird zwar automatisch gewährt, aber bei höheren Kosten lohnt der Einzelnachweis
- Voraussetzungs-Nachweis fehlt → Finanzamt verweigert §34 EStG