Abfindung & Arbeitslosengeld: Sperrfrist und KV

Eine Abfindung kann Folgen für deinen Arbeitslosengeld-Bezug haben — vor allem bei Aufhebungsvertrag drohen 12 Wochen Sperrfrist. Hier die wichtigsten Punkte.

Reform seit 01.01.2025: Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab. Die Fünftelregelung muss in der Steuererklärung beantragt werden — Details.

12 Wochen

Mögliche ALG-Sperrfrist

Keine Anrechnung

Bei korrekter Kündigungsfrist

KV freiwillig

In der Sperrfrist

Wann droht eine Sperrfrist?

Die Bundesagentur für Arbeit verhängt eine 12-wöchige Sperrfrist beim ALG, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst oder durch eigenes Verhalten gelöst hat — typisch bei Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund. Eigenkündigung löst ebenfalls Sperre aus.

Wann nicht?

  • Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber: Keine Sperre, ALG ab Tag 1.
  • Aufhebungsvertrag mit drohender betriebsbedingter Kündigung: Wenn die Kündigung sicher gewesen wäre, kann die Sperrfrist entfallen.
  • Wichtiger Grund (z.B. Mobbing): Sperrfrist kann ebenfalls entfallen, Nachweis aber schwierig.

Anrechnung der Abfindung auf ALG

Wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist NICHT eingehalten hat, kann die Bundesagentur einen Teil des ALG mit der Abfindung verrechnen (sog. Anrechnungs-Zeitraum). Bei korrekter Frist: keine Anrechnung.

Krankenversicherung in der Sperrfrist

Während der 12 Wochen Sperrzeit ruht der ALG-Anspruch — und damit auch die Pflichtversicherung in der GKV. Optionen:

  • Freiwillige Mitgliedschaft in der bisherigen GKV: Beitrag ca. 250-350 €/Monat (ohne Pflege).
  • Familienversicherung: Wenn Ehepartner gesetzlich versichert ist.
  • Bürgergeld-Antrag: Bei Bedürftigkeit sichert das Jobcenter die KV. Anspruch prüfen.

Praxis-Tipp: Vor Unterschrift verhandeln

Wer einen Aufhebungsvertrag prüft, sollte folgende Klauseln erbitten:

  • „Auflösung auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen anderenfalls drohender betriebsbedingter Kündigung" — minimiert Sperrfrist- Risiko.
  • Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist — vermeidet Anrechnung.
  • Auszahlung im Folgejahr (steuerlich oft günstiger).

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Schätzungen auf Basis §32a + §34 EStG 2026. Maßgeblich ist der finale Steuerbescheid des Finanzamts. Keine Steuerberatung.