Alle Fälle auf einen Blick
Die Tabelle zeigt für drei typische Abfindungshöhen, was bei der Auszahlung ankommt (der Arbeitgeber zieht seit 2025 die volle Lohnsteuer ab), was mit dem Steuerbescheid zurückkommt und was am Ende bleibt.
| Abfindung | Reguläres Brutto | Netto bei Auszahlung | Erstattung über Steuererklärung | Netto endgültig |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 35.000 € | 32.159 € | 3.466 € | 35.625 € |
| 50.000 € | 50.000 € | 30.019 € | 3.203 € | 33.221 € |
| 50.000 € | 70.000 € | 27.932 € | 1.551 € | 29.483 € |
| 50.000 € | 90.000 € | 26.785 € | keine | 26.785 € |
| 100.000 € | 35.000 € | 58.929 € | 8.990 € | 67.918 € |
| 100.000 € | 50.000 € | 57.110 € | 6.000 € | 63.110 € |
| 100.000 € | 70.000 € | 55.452 € | 1.726 € | 57.178 € |
| 100.000 € | 90.000 € | 54.630 € | keine | 54.630 € |
| 200.000 € | 35.000 € | 114.619 € | 13.577 € | 128.196 € |
| 200.000 € | 50.000 € | 112.800 € | 7.166 € | 119.965 € |
| 200.000 € | 70.000 € | 111.142 € | 1.726 € | 112.868 € |
| 200.000 € | 90.000 € | 110.320 € | keine | 110.320 € |
Was die Zahlen zeigen
- Niedriges übriges Einkommen = großer Vorteil. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) rechnet so, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zugeflossen, und verfünffacht dann die Mehrsteuer. Das lohnt sich vor allem, wenn das reguläre Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist — etwa bei 35.000 € Brutto.
- Ab dem Spitzensteuersatz bringt sie nichts mehr. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung schon über 69.878 €, wird jeder weitere Euro ohnehin mit 42 % besteuert — dann gibt es nichts mehr zu glätten. In den Beispielen (ledig, gesetzlich versichert) ist das ab rund 87.000 € Brutto der Fall.
- Die Erstattung ist die Liquiditätslücke. Was du endgültig mehr bekommst, fehlt dir bei der Auszahlung zunächst. Das Geld kommt erst mit dem Steuerbescheid für das Auszahlungsjahr — frühestens im Folgejahr.
- Auf sehr hohe Abfindungen wirkt der 45-%-Satz. Ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen greift der Reichensteuersatz. Bei 200.000 € Abfindung und niedrigem übrigem Einkommen bleibt die Fünftelregelung dennoch deutlich wirksam, weil ein Fünftel (40.000 €) weit darunter liegt.
Mit deinen eigenen Werten rechnen
Voreingestellt: 100.000 € Abfindung bei 50.000 € Jahresbrutto — Werte frei änderbar, auch verheiratet und mit Kirchensteuer.
Hebel, die tatsächlich etwas ändern
- Auszahlungsjahr wählen: Fällt die Abfindung in ein Jahr mit niedrigem übrigen Einkommen (Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn, Gründung), steigt der Vorteil — siehe die 35.000-€-Zeilen. Der Auszahlungszeitpunkt muss im Aufhebungsvertrag stehen; Teilzahlungen in zwei Jahren können die Fünftelregelung kosten.
- Einkommen im Auszahlungsjahr senken: Beiträge zur Basisrente oder eine Ausgleichszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung (§ 187a SGB VI) sind im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen.
- Kirchensteuer: Viele Kirchensteuerämter erlassen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer auf Abfindungen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht — es ist eine Ermessensentscheidung.
Kein Hebel ist die Steuerklasse. Ein Wechsel ändert nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vorab einbehält — die endgültige Einkommensteuer berechnet das Finanzamt in der Veranlagung unabhängig davon. Bei Verheirateten ist für das Ergebnis das Splitting entscheidend, nicht die Klassenkombination.
Häufige Fragen
Warum zieht mein Arbeitgeber so viel Steuer ab?
Seit dem 01.01.2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden (§ 39b Abs. 3 EStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes). Er zieht den vollen Betrag ab; die Ermäßigung bekommst du über die Steuererklärung.
Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherung zahlen?
Als gesetzlich Pflichtversicherter nicht — eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darauf.
Gelten die Zahlen auch für Verheiratete?
Nein, die Tabelle rechnet ledig. Bei Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen im Splittingtarif — verdient der Partner deutlich weniger, fällt der Vorteil der Fünftelregelung meist höher aus, verdient er viel, eher niedriger. Im Rechner oben kannst du das mit eigenen Werten durchspielen.